Unsere spezialisierte Expertise umfasst
- Nationale und internationale Vermögens- und Nachlassplanung
- Alle Aspekte und Arten von Stiftungen mit öffentlichem oder privatnützigem Zweck, wie gemeinnützige Stiftungen, Familienstiftungen, unternehmensverbundene oder sonstige unternehmensnahe Stiftungen, kirchliche Stiftungen sowie stiftungsartige Ersatzformen wie unselbständige Stiftungen (auch im Rahmen von Dachstiftungen), stiftungsartige Körperschaften und Vereine.
- Zivilrechtliche und steuerrechtliche Aspekte der Philanthropie
- Trusts und die Interaktion von auslandrechtlichen Trusts mit nationalem Recht
- Die Einbettung internationaler Stiftungs- und Truststrukturen in das nationale Güter- und Erbrecht
- Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Unsere Kompetenz umfasst alle deutschsprachigen Länder sowie alle ihre Verbindungen zu weiteren Rechtsordnungen.
Spezialisierte Beratung für Privatklienten & Stiftungen
Beispiele unserer Arbeit
Im Hinblick auf Stiftungen gibt es kaum eine Konstellation, die wir noch nicht gesehen haben. Und wenn tatsächlich einen neue und unerwartete Situation auftritt, sind wir diejenigen, die sie einer allgemein akzeptierten Lösung zuführen können.
Unsere Arbeit umfasst:
- Die Gründung, Weiterentwicklung oder Umstrukturierung von Stiftungen (one stop shop von der strategischen Konzeption, Vorprüfung mit den Aufsichts- und Steuerbehörden, der Eintragung und der Einbettung in die persönliche Nachlassplanung)
- Erstellen von Rechtsgutachten (Legal Opinions) auch für die komplexesten Fragestellungen, als neutraler Experte oder als Parteigutachter, zur internen Konfliktlösung oder zur Vorlage bei nationalen und ausländischen Behörden oder Gerichten
- Unabhängige Beratung von Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Privatpersonen und Familien in allen genannten Bereichen, auch und gerade neben oder zur Unterstützung der Beratung durch Anwaltskanzleien
Siehe zu inhaltlichen Beispielen unserer Arbeit die nachfolgende Liste.